Eine Schwangerschaft verändert einiges im Leben von Frauen. Viele Fragen sind zu klären. Wie lange kann ich weiterarbeiten? Behalte ich mein volles Gehalt? Was passiert bei einem Zeitvertrag? Kann ich gekündigt werden? Was ist ein Beschäftigungsverbot?
All diese Fragen regelt das Mutterschaftsgesetz, welches zum Januar 2018 reformiert wurde.
Über das Gesetz und die Neuregelungen informierten, im Caritas Zentrums Erbach, Frau Monika Kuhbald-Plöger und Frau Katharina Hülsing vom Regierungspräsidium Darmstadt (Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt) die Schwangerschaftsberaterinnen und die Gleichstellungsbeauftrage des Odenwaldkreises.
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle schwangeren und stillenden Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, unabhängig davon, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder als Minijobberin arbeiten. Seit Januar 2018 gilt das Gesetz auch für Schülerinnen, Studentinnen und Praktikanten.
Es soll die Gesundheit der Frauen und ihrer ungeborenen Babys schützen, werdende Mütter finanziell absichern, und dafür sorgen, dass sie in der Zeit der Schwangerschaft und Stillzeit am Arbeitsplatz nicht benachteiligt und sicher vor Kündigungen sind.
Der Arbeitgeber muss von der Frau Mitteilung über die Schwangerschaft erhalten und ist verpflichtet die Schwangerschaft unverzüglich an die zuständige Aufsichtsbehörde des Regierungspräsidiums zu melden.
Aber nur wenn Kenntnis vom Gesetz besteht kann Frau im Zweifelsfall auf ihre Rechte bestehen.
Zu Fragen zum Thema Mutterschutz stehen die Mitarbeiterinnen der Schwangerschaftsberatungsstellen von Arbeiterwohlfahrt, Caritas Zentrum, Diakonisches Werk, Gesundheitsamt und die Gleichstellungsbeauftragte des Odenwaldkreises zur Verfügung.