Betreutes Wohnen für psychisch erkrankte Menschen
Ziel der Maßnahme ist es, psychisch erkrankte Menschen so zu unterstützen, dass sie so selbständig wie möglich in der Gemeinde, ihrer Wohnung leben können.
Dazu ist die Erstellung eines Teilhabeplanes (ITP) notwendig, der darüber Auskunft gibt,
- was der Betroffene erreichen will,
- mit welchen Mitteln und
- mit welchem zeitlichen Betreuungsaufwand.
Dieser kann sehr unterschiedlich sein, da er sich nach den individuellen Bedürfnissen richtet.
Unabdingbar für das Betreute Wohnen ist der kontinuierliche Kontakt der Klienten zu den Betreuern.
Betreutes Wohnen kann in der eigenen Wohnung des Betroffen erfolgen, in Wohngemeinschaften oder in angemieteten Appartements vom Caritasverband.