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        • Mehrgenerationenhaus Franziskushaus
        • Haus Marillac
        • Hemsberg-Nachrichten
      • Bürstadt
        • Allgemeine Lebensberatung
        • Alten- und Pflegeheim St. Elisabeth
        • Ambulante Pflege Bürstadt - Biblis - Groß-Rohrheim - Einhausen
        • Seniorenberatung
      • Einhausen
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            • Fürth
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      • Hessisches Neckartal
      • Lampertheim
        • Allgemeine Lebensberatung
        • Gemeindepsychiatrisches Zentrum
          • Beratung für psychisch erkrankte Menschen und Angehörige
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          • Betreutes Wohnen
        • Migrationsdienst
        • Schwangerschaftsberatung
        • Seniorenberatung
        • Sozialdienst im Krankenhaus: St. Marien Krankenhaus Lampertheim
        • Alten- und Pflegeheim Mariä Verkündigung
      • Mörlenbach
        • Allgemeine Lebensberatung
        • Ambulante Pflege Mörlenbach
        • Schuldnerberatung
        • MuKi-Wohngruppe Mörlenbach
      • Viernheim
        • Allgemeine Lebensberatung
        • Ambulante Jugendhilfe
        • Ambulante Pflege
        • Gemeindepsychiatrisches Zentrum
          • Beratung für psychisch erkrankte Menschen und Angehörige
          • Tagesstätte
          • Betreutes Wohnen
        • Migrationsdienst
        • Schwangerschaftsberatung
        • Schuldnerberatung
      • Wald-Michelbach
        • Allgemeine Lebensberatung
        • Erziehungsberatung
        • Fachambulanz für Suchtkranke
    • Darmstadt
      • Allgemeine Lebensberatung
      • Bistro D42
      • Caritaszentrum St. Ludwig
      • Caritaszentrum „Schweizerhaus“
      • Ehe-, Familien- und Lebensberatung
      • Familienpaten
      • Frühberatung
      • Gemeindepsychiatrisches Zentrum
        • Tagesstätte
        • Zuverdienstprojekt für psychisch Kranke
        • Bistro D42
        • Beratung für psychisch Kranke
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        • The QUEST - Medienreduktionsprogramm
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        • Suchthilfezentrum
          • Beratung: Probleme mit Alkohol, Medikamenten und Drogen
          • Beratung: Probleme mit Gaming und Medien
          • Projekt "HaLT"
          • The Quest - Medienreduktionsprogramm
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        • Gemeindespychiatrisches Zentrum
      • Groß-Umstadt
      • Mühltal/Trautheim
      • Münster
      • Pfungstadt
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        • Betreutes Wohnen für psychisch kranke Menschen
        • Frühberatung für entwicklungsgefährdete Kinder
      • Reinheim
        • Caritas Zentrum Reinheim
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Betreuungsverein

Der Caritasverband Darmstadt e. V. ist seit 1992 als Betreuungsverein anerkannt. Seit dieser Zeit führen wir rechtliche Betreuungen und engagieren uns für Menschen mit hohem Hilfebedarf.

Ebenso unterstützen wir ehrenamtliche rechtliche Betreuer*innen, mit und ohne Familienzugehörigkeit, bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe und bieten Beratungen, Informationen und Schulungen an.

Eine wichtige Aufgabe, neben den Themen zur rechtlichen Betreuung, sind die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten (Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung). Bei diesem Angebot unterstützen wir die Möglichkeit auf eine eigenständige und selbstbestimmte Lebensweise.

Bei unseren Angeboten stehen der Mensch und seine Wünsche im Mittelpunkt.

Wenn Sie Fragen oder Anliegen zum Thema "Vorsorgemaßnahmen" und "Rechtliche Betreuung" haben, wenden Sie sich gern an uns, wir stehen für Sie vertraulich und kostenlos zur Verfügung.

Unsere Angebote

Informationen zur rechtlichen Betreuung

Jeder Mensch kann im Laufe seines Lebens aus Gesundheits-, Unfall- oder Altersgründen unerwartet in die Lage kommen, auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein. Dann stellt sich die Frage nach einer rechtlichen Betreuung. Die rechtliche Grundlage hierzu ist das Betreuungsgesetz im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB §§ 1814 ff).

Eine rechtliche Betreuung wird eingerichtet, wenn eine erwachsene Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann und dies auf einer Krankheit, Behinderung oder einer altersbedingten Beeinträchtigung beruht.  Der Wille und die Wünsche der betreuten Person, sowie das Recht auf Selbstbestimmung stehen dabei im Vordergrund.

Zunächst muss jedoch festgestellt werden, ob nicht vor Einrichtung einer  rechtlichen Betreuung andere Hilfsmöglichkeiten vorrangig zu nutzen sind, insbesondere die Unterstützung durch Familienangehörige, Bekannte oder soziale Dienste.

Eine Betreuung wird durch das Amtsgericht angeordnet, wenn bei der betroffenen Person wegen einer Krankheit oder Behinderung eine Hilfsbedürftigkeit vorliegt beispielsweise wegen:

  • Demenz
  • Psychische Erkrankung
  • Geistige oder körperliche Behinderung
  • und andere


Informationen zu den Aufgaben der rechtlichen Betreuer*in

Die Aufgaben, die einem/r rechtlichen Betreuer*in übertragen werden, sind gerichtlich genau festgelegt. Dies können sein:

  • Vermögenssorge
  • Gesundheitssorge
  • Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden, Institutionen
  • Angelegenheiten Post, Telekommunikation, elektrische Kommunikation
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Aufenthaltsbestimmung
  • u. a.

Von diesen sogenannten "Aufgabenkreisen" und "Aufgabenbereichen"  können einzelne oder mehrere übertragen werden.

Der/ die rechtliche Betreuer*in soll den/ die Betreute*n dabei unterstützen, seine/ ihre Angelegenheiten zu regeln und wenn nötig nach außen vertreten. Der vertrauensvolle und persönliche Kontakt zwischen dem/ die rechtlichen Betreuer*in und dem/ der Betreuten steht im Vordergrund.

Der/ die rechtliche Betreuer*in unterliegt dabei der Kontrolle des Betreuungsgerichtes. Die zu betreuende Person verliert nicht ihre Geschäftsfähigkeit.

Informationen zur Vorsorge

Ein Unfall, eine Krankheit, fortgeschrittenes Alter, Demenzerkrankung. Sie können von heute auf morgen nicht mehr allein handeln, Entscheidungen treffen oder Verträge abschließen.

Eine Vorsorgevollmacht hilft Angehörigen, Ärzten und dem Betroffenen selbst. Mit einer Vollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden oder Verträge abzuschließen.

Die Vollmacht regelt dies für den Fall, dass Sie aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen dazu nicht mehr in der Lage sind.

Was kann ich in einer Vollmacht regeln?

  • Finanzielle und behördliche Angelegenheiten
  • Aufenthalt
  • Gesundheitsfürsorge
  • Postvollmacht

Sie können und sollten die Vollmacht gegebenenfalls mit einer Betreuungsverfügung kombinieren, auch eine Patientenverfügung lässt sich einbauen.

In einer Betreuungsverfügung beauftragen Sie im Bedarfsfall das Betreuungsgericht eine von Ihnen vorgeschlagenen Person als Betreuerin oder Betreuer zu bestellen, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Das Gericht prüft die Eignung der vorgeschlagenen Person, liegt diese vor, wird Ihrem Wunsch entsprochen.

In einer Patientenverfügung regeln Sie, welche Maßnahmen Sie im Hinblick auf eine ärztliche Versorgung wünschen und welche Maßnahmen nicht durchgeführt werden sollen. In der Patientenverfügung erteilen Sie im Voraus Ihre Zustimmung oder Ablehnung zu bestimmten ärztlichen Maßnahmen in Zukunft. Im Falle der Einwilligungsunfähigkeit üben Sie auf diese Weise Ihr Selbstbestimmungsrecht vorsorglich aus.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie hierzu Beratung und Information suchen, Sie erhalten von uns auch entsprechende Formulare.

Ehrenamtliche Betreuung mit oder ohne Familienzugehörigkeit

Das Betreuungsrecht gibt vor, dass rechtliche Betreuungen vorzugsweisen von Ehrenamtlichen geführt werden.

Es unterscheidet zwei Personengruppen:

  • Personen mit familiären Beziehungen oder persönlicher Bindung wie Familie oder enge Freund*innen
  • Personen, die sich aus bürgerschaftlichem Engagement zum Führen eines Ehrenamtes entschieden haben.

Erst wenn sich in diesen Personengruppen keine geeignete Person findet, wird ein*e Berufsbetreuer*in, ein Betreuungsverein oder die Betreuungsbehörde zum Führen der rechtlichen Betreuung bestellt.

Ehrenamt

Wir möchten Sie dazu gewinnen als Angehörige, Bekannte oder aus ehrenamtlichem Engagement eine rechtliche Betreuung zu übernehmen.

Mit Ihrem Engagement leisten Sie einerseits einen wichtigen Dienst für Ihren Mitmenschen. Andererseits ist Ihr Einsatz ein Zeichen der Nächstenliebe.

Wenn Sie eine solche verantwortungsvolle Aufgabe als rechtliche Betreuer*in oder als Bevollmächtigte/rübernehmen, sind wir an Ihrer Seite. Der Gesetzgeber hat uns, die Betreuungsvereine damit beauftragt, Sie zu unterstützen.

Besonders als Familienangehörige sind Sie aufgrund Ihrer Bindung, persönlichen Nähe und intensiven Beziehung vor besondere Anforderungen gestellt, zum Beispiel die Balance von Nähe und Distanz.

Wir lassen Sie nicht allein. Wir bieten Einzelgespräche, Erfahrungsaustausch, Referate, Diskussionen und anderes als Unterstützung für Ihren Betreuungsalltag.

Informationen zu den Angeboten des Betreuungsvereins

  • Wir informieren Sie zu allen Fragen im Zusammenhang mit dem Betreuungsrecht und mit der Führung einer rechtlichen Betreuung.
  • Wir veranstalten Vorträge zu Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung und halten Informationsmaterial bereit.
  • Wir beraten in Einzelgesprächen, telefonisch oder im persönlichen Austausch.
  • Wir laden jährlich zu einem mehrteiligen Einführungskurs ein. Dieser vermittelt Grundlagen für die Ausübung einer ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung
  • Wir führen rechtliche Betreuungen.

Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Thema Vorsorge

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Es gibt im Internet zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht unzählige Informationen. In der Masse an Informationen die für sich wichtigen Fakten zu finden, ist aufwändig. Zudem weiß man auch nach dem Lesen der verschiedenen Artikel nicht immer, was zu tun ist. Die Fachberaterinnen und Fachberater der Caritas können Ihnen weiterhelfen und dabei auf Ihre ganz persönliche Lebenssituation eingehen. Die Beratung findet auch online in der Caritas-Onlineberatung statt.

Zur Online-Beratung

Erste Tipps von Caritas-Beraterin Juliane im Video

Caritas-Beraterin Juliane gibt im Video erste Tipps rund ums Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht:

Inhalt:

  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Hinterlegung der Vollmachten und Verfügungen 
  • Beratung, Broschüren und Formulare

Die Patientenverfügung

Was ist das?

In der Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen. So üben Sie vorab Ihr Selbstbestimmungsrecht für den Fall aus, dass Sie bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall Ihren Willen nicht mehr äußern können. Bis zu dem Moment behalten Sie freilich das Recht, Ihre Verfügung jederzeit ganz oder in Teilen zu ändern.

Was muss in der Verfügung stehen?

Patientenverfügungen sind verbindlich: Sie müssen von Ärzten umgesetzt werden, wenn die Behandlungs- und Lebenssituation eintritt, für die sie ausgestellt wurden. Damit Ihre Verfügung anerkannt wird, muss sie schriftlich vorliegen und sollte enthalten:

  • eine Eingangsformel mit Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Anschrift
  • eine genaue Beschreibung der Situation, in der die Patientenverfügung gelten soll. Zum Beispiel: „Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde“, oder „wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde“.
  • genaue Vorgaben, etwa zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Schmerz- und Symptombehandlung sowie künstlicher Ernährung. Einfache Äußerungen wie „ich will nicht an Schläuchen hängen“ reichen nicht aus.
  • Wünsche zu Sterbeort und -begleitung, etwa zum Sterben in vertrauter Umgebung
  • Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung, zur Durchsetzung und zum Widerruf
  • einen Hinweis auf weitere Vorsorgeverfügungen
  • einen Hinweis auf eine mögliche Bereitschaft zur Organspende
  • eine Schlussformel mit Datum und Unterschrift
  • Aktualisierungen, etwa alle zwei Jahre, auch mit Datum und Unterschrift

Wann tritt die Patientenverfügung in Kraft?

ältere DameWer vorsorgt, kann zuversichtlich in die Zukunft schauen.KNA / Oppitz

Unabhängig von Art und Verlauf einer Erkrankung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • aktuell sind Sie als Patient nicht einwilligungsfähig
  • beim Verfassen der Patientenverfügung waren Sie volljährig und einwilligungsfähig
  • Ihr Wille für konkrete Lebens- und Behandlungssituationen ist festgelegt
  • die nun geplante Maßnahme ist medizinisch notwendig.

Wer hilft beim Verfassen der Patientenverfügung?

Da die Patientenverfügung Fragen zur medizinischen Behandlung regelt, sollten Sie sich vor allem mit Ihrem Arzt beraten. Auch manche Hospize helfen weiter. Zudem gibt es viele Informationsbroschüren, die helfen, einen persönlichen Willen zu den Fragen über Leben und Tod zu entwickeln (mehr unter Beratung und Broschüren).

Habe ich mit der Patientenverfügung rundum vorgesorgt?

Nein, dazu sollten Sie die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht verbinden. Darin benennen Sie eine Person Ihres Vertrauens wie den Ehepartner, Kinder, Geschwister, Freund oder Freundin. Durch Ihren Auftrag wird er oder sie zu Ihrem Bevollmächtigten in Gesundheitsfragen und wenn gewünscht darüber hinaus. Tauschen Sie sich gründlich mit ihm aus, damit er Ihre Behandlungswünsche kennt. So ist er oder sie am besten in der Lage, Entscheidungen in Ihrem Sinn zu fällen. Sie können den Betreffenden auch als rechtlichen Betreuer vorschlagen: Damit erklären Sie, dass er in allen wichtigen Angelegenheiten für Sie handeln kann.

Wie erfährt der Arzt im Ernstfall von der Patientenverfügung?

Am besten händigen Sie den Angehörigen und dem Hausarzt je eine Kopie davon aus. Sie können auch eine Karte bei sich tragen, auf der vermerkt ist, dass es eine Patientenverfügung gibt, und wo deren Original hinterlegt ist. Auch gibt es die zentralen Register.

Was passiert, wenn ich keine Verfügung habe?

Grundsätzlich kann niemand zu einer Verfügung verpflichtet werden: So ist sichergestellt, dass etwa Pflegeheime die Aufnahme eines Bewohners nicht an die Vorlage einer Patientenverfügung koppeln, was auch verboten ist. Allerdings ist für jede ärztliche Behandlung oder deren Abbruch Ihre Zustimmung erforderlich: Wenn Sie Ihren Willen dazu nicht äußern können und keine Verfügung vorliegt, wird es schwierig. Dann muss der Arzt versuchen, Ihren mutmaßlichen Willen anhand früherer Äußerungen zu ermitteln. Dazu spricht er auch mit den Angehörigen. Ehepartner oder Kinder können jedoch nur dann rechtsverbindlich für Sie entscheiden, wenn sie als Bevollmächtigter dazu von Ihnen beauftragt oder sie als rechtlicher Betreuer eingesetzt sind. Bei Meinungsverschiedenheiten über das Fortführen der Behandlung entscheidet letztlich das Gericht.

Die Vorsorgevollmacht

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen – entweder umfassend oder in abgegrenzten Bereichen. Die Vollmacht gilt nur, wenn Sie die Dinge nicht mehr selbst bewältigen können. Sie können die Vollmacht dem Beauftragten auch jederzeit entziehen oder sie inhaltlich verändern.

Was kann ich mit einer Vorsorgevollmacht regeln?

Die Vorsorgevollmacht kann sich auf Verträge, den Einzug in ein Pflegeheim, finanzielle Angelegenheiten (beachten Sie, dass viele Banken eigene Konto-/Depotvollmachten verlangen) oder andere Bereiche beziehen. Auch persönliche Wünsche können formuliert werden – etwa, welche Dinge Sie unbedingt ins Heim mitnehmen wollen. Wenn darin Angelegenheiten der Gesundheit geklärt werden sollen, muss sie für den Bevollmächtigten ausdrücklich die Befugnis enthalten, in ärztliche Maßnahmen einzuwilligen oder sie zu untersagen. Ähnliches gilt für eine Vollmacht in Angelegenheiten des Aufenthalts: Sie sollte dem Bevollmächtigten das Recht geben, dass er für Sie über die Unterbringung in einem Heim entscheiden darf.

Wozu brauche ich eine Vollmacht? Kann nicht meine Familie entscheiden?

Eltern gehen mit Kind spazierenNicht nur ältere Menschen sollten eine Vorsorgevollmacht haben!DCV/ Margit Wild

Ehepartner oder Kinder können nicht automatisch für Sie entscheiden. Ohne die Beauftragung durch eine Vollmacht oder den Beschluss der Rechtlichen Betreuung geht das nicht.

Fehlt dies und es kommt zur Situation, in der Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können, wird das Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer einsetzen – entweder aus dem Familienkreis oder auch einen Fremden.

Wonach soll ich den Bevollmächtigten auswählen?

Sie sollten eine Person wählen, der Sie vertrauen: Jemand, der Sie gut kennt, von dem Sie wissen, dass er sich gut informiert. Jemand, der kooperativ und durchsetzungsfähig ist, und der es schafft, eine Entscheidung für Sie und nicht für sich selbst zu treffen. Der Bevollmächtigte entscheidet je nach Auftrag über finanzielle Dinge, die Heimunterbringung oder bei gesundheitlichen Fragen wie einer Operation. Dazu ist es wichtig, dass er oder sie erreichbar und vor Ort ist und regelmäßig Kontakt zu Ihnen, den Ärzten, dem Heim oder den Banken hat. Am besten teilen Sie die Vollmachten für verschiedene Bereiche nicht auf mehrere Personen auf, sondern benennen eine Vertreterin oder einen Vertreter für den Verhinderungsfall.

Muss ich mit der Vollmacht zum Notar, und brauche ich Zeugen?

Um der Vorsorgevollmacht Durchsetzungskraft zu geben, sollte sie vom Notar beglaubigt oder beurkundet sein. Das ist nicht vorgeschrieben, aber juristisch erforderlich, wenn sie zum Kauf oder Verkauf von Grundstücken oder zur Aufnahme von Darlehen berechtigen soll.
Die Vorsorgevollmacht sollte von Zeit zu Zeit überprüft werden, ob die Aussagen weiter gültig sind. Wenn ja, sollten Sie dies durch Ihre Unterschrift mit aktuellem Datum bestätigen. 

Ich verstehe das nicht. Gibt es Informationen auch in einfacher Sprache?

Ja, der SKM Freiburg erklärt die Vorsorge-Vollmacht in Leichter Sprache. Und auch das Bundesjustizministerium bietet Infos zum Betreuungs-Recht in Leichter Sprache.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch Fragen habe?

Nutzen Sie die kostenlose Online-Beratung der Caritas zur Rechtlichen Betreuung und Vorsorge.

Die Betreuungsverfügung

Was ist eine Betreuungsverfügung? 

Diese Verfügung ist der Auftrag an das Gericht, eine von Ihnen gewünschte Person zu Ihrem rechtlichen Betreuer zu bestellen, wenn das später einmal nötig wird: Nach Paragraph 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist das der Fall, wenn Sie infolge einer psychischen Krankheit sowie einer Behinderung rechtliche Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln können und keine anderen Vorsorgevollmachten getroffen haben. 

Der Betreuer wird Sie nur in den rechtlichen Aufgaben vertreten, die Sie nicht mehr bewältigen können. Das Gericht prüft, ob Ihr gewünschter Vertreter für diese Aufgabe geeignet ist: Wenn ja, wird es Ihrem Wunsch entsprechen. Anderenfalls wählt das Betreuungsgericht eine dritte Person aus – soweit möglich, aus Ihrem näheren Umfeld, sonst einen fremden ehrenamtlichen- oder beruflichen Betreuer.

Wie muss eine Betreuungsverfügung abgefasst sein?

Die Betreuungsverfügung unterliegt keinen Formvorschriften. Sie sollte jedoch schriftlich verfasst sein und kann mit einer Vorsorgevollmacht verknüpft werden: Sie können damit festlegen, dass die von Ihnen bevollmächtigte Person bei Bedarf auch als rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll.

Wie unterscheiden sich Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?

Bei der Vorsorgevollmacht kann eine bevollmächtigte Person Ihres Vertrauens sofort für Sie handeln, sollten Sie nicht mehr entscheidungsfähig sein. Bei der Betreuungsverfügung schlagen Sie einen von Ihnen gewünschten rechtlichen Betreuer vor. Der wird zuerst von einem Richter auf die Eignung überprüft, bevor er für Sie entscheiden darf. Zudem wird der Betreuer vom Gericht überwacht und muss ihm berichten – im Gegensatz zum Bevollmächtigten, der nicht unter gerichtlicher Kontrolle steht. Allerdings muss auch der Bevollmächtigte in manchen Fällen beim Betreuungsgericht eine Genehmigung einholen: Zum Beispiel, wenn sich Arzt und Bevollmächtigter uneins über den Patientenwillen bei einer medizinischen Behandlung sind.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch Fragen habe?

Nutzen Sie die kostenlose Online-Beratung der Caritas zur Rechtlichen Betreuung und Vorsorge.

Hinterlegung der Vollmachten und Verfügungen

Um dafür zu sorgen, dass die Dokumente zur Verfügung stehen, wenn sie benötigt werden, können Sie diese in zentralen Registern hinterlegen:

  • Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer für private sowie notarielle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen
  • Zentralarchiv beim DRK Ortsverein Mainz für Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung

Beratung, Broschüren und Formulare zum Thema 

Die Vorsorge wirft viele Fragen auf. Beratung erhalten Sie hier:

  • Online-Beratung der Caritas zur Rechtlichen Betreuung und Vorsorge
  • Betreuungsvereine der Caritas, des SkF und des SKM
  • Deutsche Stiftung Patientenschutz – unterhält auch eine Schiedsstelle, die bei Konflikten um Patientenverfügungen berät und zwischen Beteiligten (egal ob Ärzte oder Angehörige) vermittelt.

Wichtige Informationen finden Sie in folgenden Broschüren:

  • Vorsorgen – Selbstbestimmt mein Leben regeln | Leitfaden von SKM und DKM mit Checklisten (Oktober 2017)
  • Betreuungsrecht mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – BMJV, 2017)
  • Patientenverfügung (BMJV, 2017)
  • Christliche Patientenvorsorge (Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz, der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK), 2018)

Da alle Vollmachten und Verfügungen immer auf die/den Einzelne(n) zugeschnitten sein sollten, gibt es für die Form einen großen Gestaltungsspielraum. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) bietet Musterformulare für die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung an. Bei Patientenverfügungen wird von solchen Formularvorlagen abgeraten, jedoch gibt es Textbausteine, die helfen können.

  • Zur Serviceseite Formulare, Muster und Vordrucke des BMJV
  • Um die eigenen Dokumente und Informationen für den Fall der Fälle übersichtlich zusammenzustellen, bietet die Caritas-Gemeinschaftsstiftung im Bistum Limburg eine Vorsorgemappe zum Download an. 
  • Weitere Formulare (auch in leichter Sprache) können Sie am Ende dieser Seite direkt herunterladen.

Seniorin auf Couch mit Vorsorgemappe

Die Vorsorgemappe mit Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung können Sie im Caritaszentrum, Weißturmstraße 29 in 64839 Dieburg für 5 Euro erwerben.

Wir füllen die Formulare auch gerne mit Ihnen gemeinsam aus.

Für Fragen steht Lisa Schneider gerne zur Verfügung:
Telefon 06071 - 9866-11 

Pressemitteilungen

24.02.2025

Informationsveranstaltungen des Betreuungsvereins des Kreises Darmstadt-Dieburg

Vorsorgefragen in der rechtlichen Betreuung: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, Betreuungsinitiierung und Rechtliche Betreuung im Ehrenamt Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Informationsveranstaltungen des Betreuungsvereins des Kreises Darmstadt-Dieburg'

06.06.2024

Informationsveranstaltungen des Betreuungsvereins des Kreises Darmstadt-Dieburg

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Informationsveranstaltungen des Betreuungsvereins des Kreises Darmstadt-Dieburg'

27.05.2024

Fortbildungsveranstaltung für ehrenamtliche Betreuer des Kreises Darmstadt-Dieburg

Schulung für zukünftige und eingesetzte ehrenamtliche Betreuer*innen im Juni immer montags ab 03. 06.2024 Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Fortbildungsveranstaltung für ehrenamtliche Betreuer des Kreises Darmstadt-Dieburg'

17.04.2024

Hilfe, wenn Probleme über den Kopf wachsen

Lisa Schneider leitet den Fachbereich der Allgemeinen Lebensberatung und den Betreuungsverein des Landkreises Darmstadt-Dieburg im Caritaszentrum Dieburg Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Hilfe, wenn Probleme über den Kopf wachsen'

14.11.2023

Betreuungsverein für den Landkreis Darmstadt-Dieburg neu aufgestellt

Nach der Vertragsunterzeichnung zwischen Landkreis und Caritasverband Darmstadt im Frühjahr 2023 und dem Auftrag, den Betreuungsverein auszubauen, suchte Dienststellenleiterin Monika Fahrenholz-Müller neue Mitarbeitende für das Betreuungsteam. Nun ist das Team komplett und stellt seine Arbeit vor. Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Betreuungsverein für den Landkreis Darmstadt-Dieburg neu aufgestellt'

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Caritaszentrum Dieburg – Angebote des Betreuungsvereins

Infoblatt über den Betreuungsverein für den Landkreis Darmstadt-Dieburg. Enthält Informationen, wie der Betreuungsverein unterstützt, wie er zu erreichen ist und wann seine Sprechstunden sind.

HINWEIS: Für Darmstadt ist der Paritätischer Betreuungsverein Darmstadt e.V. zuständig:
https://www.betreuungsverein.org/


HIER FINDEN SIE UNSEREN BETREUUNGSVEREIN FÜR DEN LANDKREIS DARMSTADT-DIEBURG:

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Betreuungsverein für den Landkreis Darmstadt-Dieburg
Weißturmstraße 29
64807 Dieburg
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bv@caritas-dieburg.de
www.caritas-darmstadt.de/caritasvorort/darmstadt-dieburg/dieburg/betreuungsverein

Sie erreichen uns telefonisch

Montag – Freitag, 9:00 – 12:00 Uhr

Die eigentlichen Beratungstermine erfolgen nach Vereinbarung.
Unsere Beratungsangebote sind kostenlos.

Ansprechpersonen

Leitung
Lisa Schneider

Dienststellenleitung
Telefon: 06071 – 986611
E-Mail: l.schneider@caritas-dieburg.de


Zuständigkeit: Ostkreis

Anna Kollmus-Beck
Telefon: 06071 – 986614
E-Mail: a.kollmus-beck@caritas-dieburg.de


Zuständigkeit: Westkreis

Armin Jäger
Telefon: 06151 – 5002811
E-Mail: a.jaeger@caritas-dieburg.de

Annette Schmidt
Telefon: 06151 – 5002817
E-Mail: a.schmidt@caritas-dieburg.de

Flyer zum Download

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Betreuungsverein Dieburg

Bei Fragen oder Anliegen zu Vorsorgemaßnahmen, rechtlicher Betreuung und weiteren Themen gemäß Flyer bieten wir Ihnen eine vertrauliche und kostenfreie Beratung.
Illustration zum Thema Zeit spenden als Button zur internen Seite Ehrenamt

Termine Infoveranstaltungen

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Terminübersicht März 2025

Infoveranstaltungen zu den Themen:
Vorsorgefragen in der rechtlichen Betreuung: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, Betreuungsinitiierung und Rechtliche Betreuung im Ehrenamt
PDF | 146 KB

Terminübersicht 2024

Infoveranstaltungen zu den Themen:
  • Rechtliche Betreuung / Betreuung im Ehrenamt
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
  • Austauschtreffen für ehrenamtliche Betreuer*Innen
  • Schulungsreihe für ehrenamtliche Betreuer*innen

Weitere Informationen zum Thema

Links

Betreuungsbehörde Landkreis Darmstadt-Dieburg

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