Die Behandlung für Alkohol- und Medikamentenabhängige
Die Fachambulanzen für Suchtkranke bieten ambulante Rehabilitation für Alkohol- und Medikamentenabhängige gemäß der „Empfehlungsvereinbarung ambulante Rehabilitation Sucht“ an.
Die Behandlung für Alkohol- und Medikamentenabhängige
Alternativ zur stationären Behandlung in einer Fachklinik bietet diese Behandlungsform
- eine enge Orientierung an der konkreten Lebensrealität,
- eine direkte Erprobung und Reflexion neu entwickelter Verhaltensweisen im sozialen Umfeld,
- eine flexible Einbeziehung von Angehörigen, KollegInnen und Vorgesetzen,
- eine Zusammenarbeit mit dem/der behandelnden Arzt / Ärztin und
- Vernetzung mit anderen Behandlern und Beratungsdiensten
Wer kann eine ambulante Suchtbehandlung bzw. Rehabilitation in Anspruch nehmen?
Das Behandlungsangebot richtet sich an Alkohol- und Medikamentenabhängige, die
- abstinenzfähig sind,
- einen relativ intakten und unterstützenden sozialen Hintergrund haben und/oder beruflich integriert sind,
- über die Motivation und Fähigkeit verfügen, gesetzte Strukturen und Vereinbarungen einzuhalten und sich auf einen Prozess der Veränderung einzulassen,
- keine gravierenden organischen, psychischen oder sozialen Störungen aufweisen,
- im Anschluss an eine stationäre Entwöhnungsbehandlung eine Nachsorge bzw. weitere therapeutische Begleitung benötigen.
In vorbereitenden Gesprächen wird die Motivation geklärt, die Indikation gestellt und es erfolgt die Antragstellung an einen Kostenträger.
Wie sieht die ambulante Rehabilitation aus?
Die Behandlung besteht im Einzelnen aus:
- wöchentlichen Gruppentherapiesitzungen,
- ergänzenden Einzel- und Bezugspersonengesprächen,
- begleitenden therapeutischen Angeboten, z.B. Stressbewältigung, Rückfallprävention, Körperwahrnehmung
Die Regelbehandlungszeit umfasst:
- einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten; in Einzelfällen kann die Behandlung bis zu 18 Monaten verlängert werden,
- einen Zeitraum von durchschnittlich 6 Monaten nach einer stationären Behandlung.
Ziele sind:
- eine dauerhafte und zufriedene Abstinenz,
- Aufbau und Festigung von Selbstsicherheit und Selbstwert
- eine Stabilisierung im psychischen, sozialen und körperlichen Bereich,
- die Sicherung bzw. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.
Kostenträger sind in der Regel die Rentenversicherungsträger, im Einzelfall auch die Krankenkassen oder das Sozialamt.
Ihre Ansprechpartner bei einer Behandlung
- Ruth Rothkegel
r.rothkegel@caritas-dieburg.de - Marita Neubauer
m.neubauer@caritas-dieburg.de