Betreuungsverein
- Wir führen selbst Betreuungen.
- Wir bieten Einführungskurse in die rechtliche Betreuung an und versuchen Menschen zu gewinnen, die sich bereit erklären, ehrenamtlich rechtliche Betreuungen zu führen. Stand März 2022 haben sich 65 Ehrenamtliche dem Betreuungsverein angeschlossen!
- Wir unterstützen die ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer*innen in der Betreuungsführung in Einzelgesprächen. Wir bieten Fortbildungen für sie an und ermöglichen einen regelmäßigen Austausch im Rahmen von Betreuertreffen.
- Wir informieren in Beratungsgesprächen über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Hierzu stellen wir umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung.
- Wir bieten Vereinen, Gruppen und sonstigen Organisationen Vorträge zu Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung, sowie zum Betreuungsrecht an.
Rechtliche Betreuung
Jeder Mensch kann im Laufe seines Lebens aus Gesundheits-, Unfall- oder Altersgründen in die Lage kommen, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen zu können.
Wurde in gesunden Tagen keine rechtskräftige Vollmacht an eine Person des Vertrauens erteilt, die somit die rechtliche Vertretung übernehmen und die Angelegenheiten regeln kann, muss eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden.
Grundlage hierfür bildet das Betreuungsrecht (§1896ff BGB).
Eine rechtliche Betreuung wird durch das Betreuungsgericht jedoch nur dann angeordnet, wenn bei einer volljährigen Person Unterstützungsbedürftigkeit vorliegt, die nicht durch andere Hilfen beseitigt werden kann (Erforderlichkeitsgrundsatz).
Gegen den freien Willen einer Person darf keine Betreuung eingerichtet werden.
Wer wird Betreuer*in?
Zum/zur Betreuer*in kann jede volljährige Person bestellt werden: Familienangehörige, ehrenamtlich rechtliche Fremdbetreuer*innen, Vereinsbetreuer*innen oder Berufsbetreuer*innen. Familienangehörige und Ehrenamtliche werden bei der Betreuerbestellung vorrangig berücksichtigt. Dem Betreuerwunsch des Betroffenen muss Folge geleistet werden. Das Betreuungsgericht prüft jedoch immer die Geeignetheit der vorgeschlagenen Person.
Was sind die Aufgaben rechtlicher Betreuer*innen?
In den vom Betreuungsgericht zugeteilten Aufgabenkreisen können die Betreuer*innen Rechthandlungen im Namen der Betreuten ausführen. Mögliche Aufgabenkreise können z.B. die Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden und sonstigen Institutionen, Wohnungsangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung sein.
Durch die Einrichtung einer Betreuung werden die Betroffenen nicht entmündigt! Die rechtliche Betreuung ist Unterstützung der betreuten Person bei der rechtlichen Besorgung ihrer Angelegenheiten mit der Möglichkeit der Vertretung, soweit erforderlich. Die Wünsche der Betreuten sind Maßstab für das Betreuerhandeln. Das Selbstbestimmungsrecht soll so lange als möglich erhalten werden.
Die rechtlichen Betreuer*innen unterliegen der Aufsicht des Betreuungsgerichtes.
Wenn Sie sich für die Übernahme einer ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung interessieren oder Fragen zu den Themen rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung haben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Wir helfen Ihnen gerne.
Unsere Angebote sind kostenlos.