Die Behandlung für Alkohol-, Medikamenten-, Drogen- und Glücksspielabhängige
Alternativ zur stationären Behandlung in einer Fachklinik bietet diese Behandlungsform…
- eine enge Orientierung an der konkreten Lebensrealität,
- eine direkte Erprobung und Reflexion neu entwickelter Verhaltensweisen im sozialen Umfeld,
- eine flexible Einbeziehung von Angehörigen, Kolleg_innen und Vorgesetzten,
- eine Zusammenarbeit mit dem/der behandelnden Arzt / Ärztin und
- Vernetzung mit anderen Behandlern.
Wer kann eine ambulante Suchtbehandlung bzw. Rehabilitation in Anspruch nehmen?
Das Behandlungsangebot richtet sich an Alkohol-, Medikamenten-Drogen- und Glücksspielabhängige, die
- abstinenzfähig sind,
- einen relativ intakten und unterstützenden sozialen Hintergrund haben,
- über die Motivation und Fähigkeit verfügen, gesetzte Strukturen und Vereinbarungen einzuhalten und sich auf einen Prozess der Veränderung einzulassen,
- keine gravierenden organischen, psychischen oder sozialen Störungen aufweisen,
- im Anschluss an eine stationäre Entwöhnungsbehandlung weitere therapeutische Begleitung benötigen.
In vorbereitenden Gesprächen wird die Motivation geklärt, die Indikation gestellt und der Antrag an den Kostenträger gemeinsam mit dem/der Patient_in vorbereitet.
Wie sieht die ambulante Rehabilitation aus?
Die Behandlung besteht im Einzelnen aus:
- wöchentlichen Gruppentherapiesitzungen,
- ergänzenden Einzel- und Bezugspersonengesprächen,
- begleitenden therapeutischen Angeboten, z.B. Stressbewältigung und Rückfallprävention.
Die Regelbehandlungszeit umfasst:
- einen Zeitraum von 6- 12 Monaten; in Einzelfällen kann die Behandlung bis zu 18 Monaten verlängert werden,
- einen Zeitraum von durchschnittlich 6 Monaten nach einer stationären Behandlung.
Ziele sind:
- eine dauerhafte und zufriedene Abstinenz,
- Aufbau und Festigung von Selbstsicherheit und Selbstwert
- eine Stabilisierung im psychischen, sozialen und körperlichen Bereich,
- die Sicherung bzw. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.
Kostenträger sind in der Regel die Rentenversicherungsträger, im Einzelfall auch die Krankenkassen oder das Sozialamt.
Mit Selbstzahlern werden Kostenbeiträge vereinbart.
Ansprechpersonen
Ihre Ansprechpartnerinnen bei einer Behandlung
- Andrea Wiechert
a.wiechert@caritas-darmstadt.de
Telefon: 06151 – 500 28 46 - Nora Courtpozanis
n.courtpozanis@caritas-darmstadt.de
Telefon: 06151 – 500 28 45 - Kristina Müller
k.mueller@caritas-darmstadt.de
Telefon: 06151 – 500 28 43 - Myrna Pascual
m.pascual@caritas-darmstadt.de
Telefon: 06151 – 500 28 48 - Dorothea Staniczek
d.staniczek@caritas-darmstadt.de
Telefon: 06151 – 500 28 58
Nachsorge im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation Abhängigkeitserkrankter
Die Nachsorge kommt bei Abhängigkeitserkrankten, bei denen das Rehabilitationsziel erreicht ist, grundsätzlich im Anschluss an eine stationäre und ganztägig ambulante medizinische Rehabilitation in Betracht.
Ihre Ansprechpartnerinnen bei der Ambulanten Nachsorge
- Maike Behrens
m.behrens@caritas-darmstadt.de
Telefon: 06151 – 500 28 48 - Rafaela Sunkel
r.sunkel@caritas-darmstadt.de
Telefon: 06151 – 500 28 51