Suchtbehandlung
Alternativ zur stationären Behandlung in einer Fachklinik bietet diese Behandlungsform…
- eine enge Orientierung an der konkreten Lebensrealität,
- eine direkte Erprobung und Reflexion neu entwickelter Verhaltensweisen im sozialen Umfeld,
- eine inidviduelle Einbeziehung von Angehörigen, Kolleg*innen und Vorgesetzten,
- eine Zusammenarbeit mit dem*der behandelnden Ärzt*in und
- Vernetzung mit anderen Behandelnden.
Wer kann eine ambulante Suchtbehandlung bzw. Rehabilitation in Anspruch nehmen?
Das Behandlungsangebot richtet sich an Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängige sowie von Verhaltenssüchten Betroffene, die
- abstinenzfähig sind
- einen unterstützenden sozialen Hintergrund haben
- über die Motivation und Fähigkeit verfügen, gesetzte Strukturen und Vereinbarungen einzuhalten und sich auf einen Prozess der Veränderung einzulassen
- keine gravierenden organischen, psychischen oder sozialen Störungen aufweisen
- im Anschluss an eine stationäre Entwöhnungsbehandlung weitere therapeutische Begleitung benötigen.
In vorbereitenden Gesprächen wird die Motivation geklärt, die Indikation gestellt und der Antrag an den Kostenträger gemeinsam mit dem/der Patient_in vorbereitet.
Wie sieht die ambulante Rehabilitation aus?
Die Behandlung besteht im Einzelnen aus:
- wöchentlichen Gruppentherapiesitzungen
- ergänzenden Einzel- und Bezugspersonengesprächen
- begleitenden therapeutischen Angeboten, z.B. Stressbewältigung und Rückfallprävention
Die Regelbehandlungszeit umfasst:
- einen Zeitraum von 6 bis 18 Monaten
- einen Zeitraum von durchschnittlich 6 bis 12 Monaten nach einer stationären Behandlung
Ziele sind:
- eine dauerhafte und zufriedene Abstinenz
- Aufbau und Festigung von Selbstsicherheit und Selbstwert
- eine Stabilisierung im psychischen, sozialen und körperlichen Bereich
- die Sicherung bzw. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit
Kostenträger sind in der Regel die Rentenversicherungsträger, im Einzelfall auch die Krankenkassen oder das Sozialamt. Mit Selbstzahlenden werden Kostenbeiträge vereinbart.
Kontakt
- Suchthilfezentrum Heppenheim
Kalterer Straße 3A
64686 Heppenheim
sucht@caritas-bergstrasse.de
Telefon: 06252 70 05 90
Nachsorge im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation Abhängigkeitserkrankter
Die Nachsorge kommt bei Abhängigkeitserkrankten, bei denen das Rehabilitationsziel erreicht ist, grundsätzlich im Anschluss an eine stationäre und ganztägig ambulante medizinische Rehabilitation in Betracht.
Kontakt ambulante Nachsorge
- Suchthilfezentrum Heppenheim
Kalterer Straße 3A
64686 Heppenheim
sucht@caritas-bergstrasse.de
Telefon: 06252 70 05 90