Brauchen Sie Pflege?
Oder kümmern Sie sich um jemanden,
der Pflege braucht?

Hilfe für Pflege·bedürftige
Manche Menschen brauchen in ihrem Alltag mehr Unterstützung als andere.
Zum Beispiel:
- Menschen mit einer Krankheit
- Menschen mit Behinderung
- ältere Menschen
Einige Menschen sind pflege·bedürftig.
Pflege·bedürftig ist man,
wenn die körperlichen Einschränkungen stark sind
und Sie deshalb Hilfe im Alltag brauchen.

Die Pflege·kasse teilt den Pflege·bedürftigen in den passenden Pflege·grad ein.
In Pflege·grad 1 sind Menschen,
die nur wenig Hilfe brauchen.
Diese Menschen leben noch ziemlich selbstständig.

In Pflege·grad 5 sind Menschen,
die nichts mehr selbst machen können.
Sie brauchen den ganzen Tag und in der Nacht Hilfe und Pflege.
Ein hoher Pflege·grad bedeutet mehr
Unterstützung aus der Pflege·kasse.
Wir können helfen.

Pflege zu Hause
Oft werden pflege·bedürftige Menschen
von ihren Familien·angehörigen gepflegt.
Die Caritas hilft bei der Pflege von Menschen.
Ein Pflege·dienst kann der Familie bei der Pflege helfen.
Ein Pflege·dienst kommt nach Hause.
Das entlastet die Familie.

Pflege im Heim
Manchmal geht es nicht mehr, dass der Mensch zu Hause bleibt.
Dann muss er umziehen.
Zum Beispiel in ein Pflege·heim.
Dort bekommt der Mensch Unterstützung.

Das Heim kostet Geld.
Sie haben nicht viel Geld ?
Dann beraten wir Sie.
Sie bekommen Hilfe vom Staat.
Zum Teil bekommt man das Geld von der Pflege·kasse.
Dazu muss man zuerst die Pflege·bedürftigkeit feststellen.
Es gibt viele verschiedene Angebote der Pflege im Heim
Dauer·pflege
Dauer·pflege bedeutet:
Die Person wohnt jeden Tag und jede Nacht im Pflege·heim.
Die Person wohnt in einem Einzel·zimmer.
Die Person bekommt die notwendige Betreuung und Pflege.


Kurz·zeit·pflege
Kurz·zeit·pflege bedeutet:
Die Familie kann die Pflege eine Zeit lang nicht machen.
In dieser Zeit geht der Mensch in ein Pflege-Heim.
Wenn die Familie wieder pflegen kann,
geht der Mensch wieder nach Hause.
Die Dauer von Kurz·zeit·pflege wird festgelegt.
Die Pflege-Kasse bezahlt einen Teil der Kosten für
4 Wochen Kurz·zeit·pflege im Jahr.
Dies muss man vorher beantragen.
Verhinderungs·pflege
Zur Kurz·zeit·pflege gehört auch die Verhinderungs·pflege.
Verhinderungs·pflege bedeutet:
- Angehörige können nicht pflegen.
Sie sind krank oder in Urlaub.
- Die Pflege·kasse bezahlt einen Teil der Kosten.
Bis zu 4 Wochen im Jahr gibt es Geld dafür.

Tages·pflege
Tages·pflege bedeutet:
Die Person kann am Tag in die Einrichtung gehen.
Dort bekommt sie Betreuung und Pflege.
Zum Beispiel wenn die Angehörigen arbeiten müssen.
Am Abend geht die Person wieder nach Hause.

Pflege zu Hause
durch Caritas Sozial·stationen
Darmstadt
Telefon: 0 61 51 – 74 0 26
Bürstadt, Biblis, Groß-Rohrheim und Einhausen
Telefon: 0 62 06 – 98 89 60
Dieburg, Groß-Zimmern, Münster und Eppertshausen
Telefon: 0 60 71 – 30 68 0
Hessisches Neckartal, Hirschhorn und Neckarsteinach
Telefon: 0 62 72 – 91 20 80
Mörlenbach, Weschnitztal, Birkenau und Abtsteinach
Telefon: 0 62 09 – 82 79
Heppenheim, Bensheim und Lorsch
Telefon: 0 62 52 – 12 42 30
Viernheim
Telefon: 0 62 04 – 91 26 74
Pflege im Heim
Bensheim
Caritas·heim Sankt Elisabeth
Heidelberger Straße 50
64625 Bensheim
Rufen Sie vorher an
um einen Termin zu bekommen.
Telefon: 0 62 51 – 10 80 0
Bürstadt
Alten·heim und Pflege·heim Sankt Elisabeth
Rathausstraße 4
68642 Bürstadt
Rufen Sie vorher an
um einen Termin zu bekommen.
Telefon: 0 62 06 – 98 89 0
Einhausen
Caritas·zentrum Sankt Vinzenz
Rheinstraße 11–13
64683 Einhausen
Rufen Sie vorher an
um einen Termin zu bekommen.
Telefon: 0 62 51 – 84 80 9 15
Lampertheim
Alten·heim und Pflege·heim Mariä Verkündigung
Hagenstraße 1
68623 Lampertheim
Rufen Sie vorher an
um einen Termin zu bekommen.
Telefon: 0 62 06 – 50 80
Tagespflege
Bensheim
Caritas·heim Sankt Elisabeth
Heidelberger Straße 50
64625 Bensheim
Rufen Sie vorher an
um einen Termin zu bekommen.
Telefon: 0 62 51 – 10 80 16
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Vorsorge-Vollmacht
Eine Vorsorge-Vollmacht ist eine geschriebene Erlaubnis.
Sie geben einem anderen Menschen die Erlaubnis,
für Sie zu handeln.
Sie geben einem anderen Menschen auch die Erlaubnis,
für Sie wichtige Entscheidungen zu treffen.
Mit dieser Vorsorge-Vollmacht soll verhindert werden,
dass ein Gericht sagt, wer für Sie handeln darf.
Sie können eine Vorsorge-Vollmacht hier herunterladen:
► Vorsorge-Vollmacht herunterladen (PDF-Datei)