Das Betäubungsmittelgesetz regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln. So werden in Deutschland die Arzneimittel und Stoffe benannt, die „zentral“, also auf Gehirn- oder Rückenmarksebene, wirken. Aufgrund ihres Abhängigkeits-, Missbrauchs- und Nebenwirkungs-Potentials werden sie staatlich stark reguliert und kontrolliert.
Welche Stoffe unter das Gesetz fallen, ist in den Anlagen des Gesetzes aufgeführt:
Anlage 1: nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel – Handel und Abgabe verboten.
Anlage 2: verkehrsfähig, aber nicht verschreibungsfähig – Handel erlaubt, Abgabe verboten.
Anlage 3: verkehrsfähig und verschreibungsfähig, Handel und Abgabe erlaubt.
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