Ausländer(inn)en haben unter bestimmten Bedingungen ein Recht auf einen Aufenthaltstitel in Deutschland, wenn enge Familienangehörige einen deutschen Aufenthaltstitel oder die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Meist handelt es sich um Ehegatten und minderjährige Kinder. In Ausnahmefällen können das aber auch die Eltern, Großeltern und Enkel sein.
Ein Visum zum Familiennachzug muss bei einer deutschen Botschaft beantragt werden. Informationen und Unterstützung beim Verfahren geben die Migrations- und Flüchtlingsberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände.
Wenn Kinder und Ehegatten nachkommen möchten
Das Grundgesetz stellt Ehe und Familie unter einen besonderen Schutz. Deswegen ist es grundsätzlich möglich, dass ausländische Familienangehörige nach Deutschland einreisen können. Die Voraussetzungen dafür sind jedoch sehr unterschiedlich.
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Familien schützen, ihre Mitglieder stärken
Der Familie kommt für das Gelingen der Integration von Zuwanderern eine zentrale Bedeutung zu. Sie kann sowohl ein Ort der gegenseitigen Unterstützung beim „Heimischwerden“ sein als auch ein Ort, an dem Integrationsbemühungen zu Konflikten führen ...
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