Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten Asylbewerber(innen), Personen in Duldung und Menschen mit bestimmten humanitären Aufenthaltstiteln sowie deren Ehegatten, Lebenspartner und minderjährigen Kinder.
Die Leistungen liegen unter dem Niveau der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) oder der Sozialhilfe (SGB XII). Außerdem werden die Leistungen oftmals als Sachleistungen ausgegeben. So bekommen Personen, die in der Erstaufnahmeeinrichtung leben nur ein geringes „Taschengeld”, alle anderen Leistungen (Nahrung, Hygieneartikel, Kleidung) erhalten sie als Sachleistungen.
Fluchtpunkte 03/2014: Abschaffung Asylbewerberleistungsgesetz
Der Deutsche Caritasverband spricht sich nachdrücklich für eine vollständige Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes aus. Er analysiert die Folgen und den gesetzlichen Änderungsbedarf bei der Überführung der Personengruppen in die Hilfesysteme der Bücher II und XII des Sozialgesetzbuches.
Miteinander leben – Perspektiven zur Migrations- und Integrationspolitik - Grundlagen - zentrale Botschaften - Erläuterungen
Der Deutsche Caritasverband hat seine Positionen und Botschaften für eine gerechte Migrations- und Integrationspolitik in der 2008 veröffentlichten Broschüre "Miteinander leben" zusammengefasst, die hier in der Langfassung mit Erläuterungen und Grundlagen vorliegt.
Integrationsverständnis der Caritas
Migration und Integration sind ureigene Themen der Kirche. Die Solidarität mit Fremden und die Begegnung mit anderen Kulturen sind Kernbestandteile der christlichen Identität. Der biblische Auftrag, allen Fremden Schutz, Gastrechte und ...
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Günstige Gelegenheit: Gesetz kann jetzt gekippt werden
Der Gesetzgeber muss, so das Bundesverfassungsgericht, ein menschenwürdiges Existenzminimum für Asylbewerber sichern. Sinnvoll wäre es, diese Menschen ins Hilfesystem von SGB II und SGB XII zu überführen und das Asylbewerberleistungsgesetz ...
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