Am Donnerstag, den 21.03.2019 informiert Frau Messerschmidt von der Betreuungsbehörde Darmstadt um 16:30 Uhr im Caritaszentrum Reinheim, Darmstädter Str. 55 und am Donnerstag, den 28. März um 16:30 Uhr im Caritaszentrum Dieburg , Aschaffenburger Str. 21 a mit dem Fachvortrag "Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung" über die Bedeutung dieser Begrifflichkeiten und die Wirkungen die beispielsweise eine "Patienten- und/oder Betreuungsverfügung" haben.
Sie gibt Antworten auf viele Fragen, die sich stellen, wenn ein Mensch aus Gesundheits-, Unfall-, oder Altersgründen in die Lage kommt, auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein. Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es? Wer regelt meine Angelegenheiten wenn ich es nicht mehr kann? Welche Möglichkeiten bieten Patienten-Verfügung, Vorsorge-Vollmacht, Betreuungs-Verfügung, Betreuungsrecht? Wer ist befugt, rechtswirksam Unterschriften zu leisten oder Entscheidungen zu treffen, die die Gesundheit, das Vermögen, den Aufenthaltsort oder die Lebensgestaltung betreffen?
"Es ist wichtig, sich frühzeitig mit dieser Situation auseinanderzusetzen und mit vertrauten Menschen darüber zu sprechen und eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung zu verfassen", so der Rat der Referentin, die im Anschluss gerne offene Fragen beantwortet. Für sie steht fest: "Eine Vorsorgevollmacht sollte jeder haben, der volljährig ist."
Alle Interessierten sind zu diesem Vortrag herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist erforderlich.
Kontakt:
Caritaszentrum Dieburg, Telefon: 06071 618110 oder per E-Mail an gpz@caritas-dieburg.de
Caritaszentrum Reinheim, Telefon: 0 6162 809850 oder per Mail an gpz.reinheim@caritas-dieburg.de