Der Caritas Betreuungsverein im Kreis Bergstraße e.V. bietet eine Informationsreihe über fünf Abende zum Thema der rechtlichen Betreuung an. Interessierte erhalten in diesem Rahmen die Möglichkeit, sich über das Betreuungsrecht zu informieren und eine Grundqualifizierung als ehrenamtliche/r rechtliche/r Betreuer/in zu erwerben.
Der Kurs findet jeweils dienstags, den 15.10.2024, 22.10.2024, 29.10.2024, 05.11.2024 sowie am 12.11.2024 von 18:30 bis 20:30 Uhr statt.
Ort der Veranstaltung ist das Agaplesion Johannes Guyot Haus, Schulstraße 7a in 64658 Fürth.
Am ersten Abend wird das Betreuungsrecht und das Betreuungsverfahren erläutert. Außerdem werden Möglichkeiten der Vorsorge mittels Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung aufgezeigt.
An den vier folgenden Kursabenden wird weiteres Grundlagenwissen für die Führung einer rechtlichen Betreuung vermittelt. Hierzu gehören u.a. die Rechte und Pflichten rechtlicher Betreuer und Betreuerinnen, die verschiedenen Aufgabenkreise in der rechtlichen Betreuung, Psychische Erkrankungen mit Schwerpunktthema Demenz.
Immer wieder kommt es vor, dass Menschen aufgrund eines Unfalls, einer Erkrankung oder ihres Alters ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Wurde für diese Situation keine Vorsorge im Rahmen einer Vorsorgevollmacht getroffen, kann niemand Rechtsgeschäfte für die Betroffenen tätigen. Dann muss ein rechtlicher Betreuer/ eine rechtliche Betreuerin vom Betreuungsgericht bestellt werden. Unser Rechtssystem beinhaltet kein automatisches Familienvertretungsrecht. Eine Ausnahme besteht lediglich seit 1.1.2023 im Bereich der Gesundheitssorge, wo im Rahmen der Betreuungsrechtsreform ein auf sechs Monate begrenztes Ehegattenvertretungsrecht im Gesetz installiert wurde. Nach Ablauf dieser sechs Monate muss allerdings auch für den Gesundheitsbereich eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden.
Erst durch den Gerichtsbeschluss des zuständigen Betreuungsgerichtes wird eine Person zum rechtlichen Betreuer/ zur rechtlichen Betreuerin ernannt und ist somit berechtigt, die Betroffenen, im Rahmen der ihm zugeteilten Aufgabenkreise, rechtlich zu vertreten.
Die rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer begleiten die Betroffenen und unterstützen sie in schwierigen Lebenssituationen. Sie setzen sich, falls erforderlich, stellvertretend für ihre zu betreuende Person ein. Unterstützung geht jedoch vor Vertretung!
Grundsätzlich kann jede volljährige Person zum rechtlichen Betreuer/zur rechtlichen Betreuerin bestellt werden. Diese Aufgabe ist nicht immer einfach. Daher ist es wichtig, sich im Vorfeld näher über das Betreuungsrecht und die Rechte und Pflichten rechtlicher Betreuer*Innen zu informieren.
Haben Sie Interesse, ein verantwortungsvolles Ehrenamt zu übernehmen, besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen des angebotenen Einführungskurses in die rechtliche Betreuung des Caritas Betreuungsvereines Kreis Bergstraße e.V. umfangreich zu informieren. Am Ende der Schulung erhalten alle Teilnehmer *innen ein Zertifikat, vorausgesetzt einer Teilnahme an mindestens vier der fünf Schulungsabenden.
Die Teilnahme an der Schulungsreihe ist völlig kostenlos und verpflichtet nicht zu einer Übernahme einer ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung.
Der Caritas Betreuungsverein würde sich jedoch freuen, durch diesen Einführungskurs weitere ehrenamtliche rechtliche Betreuer und Betreuerinnen für die Mitarbeit gewinnen zu können. Bis dato führen bereits mehr als 60 Ehrenamtliche unter Begleitung des Caritas Betreuungsvereins rechtliche Betreuungen. Ihre Kapazitäten sind jedoch nahezu erschöpft und die Nachfrage ist ungebrochen.
Bei Interesse melden Sie sich bitte umgehend, spätestens jedoch bis 07.10.2024, im Caritaszentrum Heppenheim, Bensheimer Weg 16,
Tel. 06252-9901-30/ -28 oder per E-Mail: bv@caritas-bergstrasse.de.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt!