Als Transferleistungen bezeichnet man Hilfen des Staates, die der Einzelne oder die Familie erhält, ohne dafür eine direkte Gegenleistung erbringen zu müssen. Dazu gehören zum Beispiel das Arbeitslosengeld II (Hartz IV), die Sozialhilfe, Ausbildungshilfen wie das BAföG, Elterngeld, Kindergeld oder auch das Wohngeld.
Leistungen aus einer der gesetzlichen Sozialversicherungen (Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfallversicherung) erhält dagegen nur, wer zuvor Beiträge entrichtet hat. Solche Leistungen sind keine Transferleistungen.
Häufig gestellte Fragen in der Allgemeinen Sozialberatung
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