Der Caritas Betreuungsverein im Kreis Bergstraße e.V. bietet eine Informationsreihe über fünf Abende zum Thema der rechtlichen Betreuung an. Interessierte erhalten in diesem Rahmen die Möglichkeit, sich über das Betreuungsrecht zu informieren und eine Grundqualifizierung für die Übernahme einer ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung zu erwerben.
Der Kurs findet immer dienstags, vom 14.04.2026 bis 12.05.2026 statt.
Ort der Veranstaltung ist das Caritasheim Familienzentrum in 64646 Heppenheim, Bensheimer Weg 16.
Am ersten Abend werden Möglichkeiten der Vorsorge mittels Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung aufgezeigt.
An den vier folgenden Kursabenden wird weiteres Grundlagenwissen für die Führung einer rechtlichen Betreuung vermittelt. Hierzu gehören u.a. das Betreuungsverfahren, die Rechte und Pflichten rechtlicher Betreuerinnen und Betreuer, die verschiedenen Aufgabenkreise in der rechtlichen Betreuung, psychische Erkrankungen mit Schwerpunktthema Demenz.
Immer wieder kommt es vor, dass Menschen aufgrund eines Unfalls, einer Erkrankung oder ihres Alters ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Wurde für diese Situation keine Vorsorge im Rahmen einer Vorsorgevollmacht getroffen, kann niemand Rechtsgeschäfte für die Betroffenen tätigen. Dann muss ein eine rechtliche Betreuerin / ein rechtlicher Betreuer vom Betreuungsgericht bestellt werden. Unser Rechtssystem beinhaltet kein automatisches Familienvertretungsrecht. Eine Ausnahme besteht lediglich seit 1.1.2023 im Bereich der Gesundheitssorge, wo im Rahmen der Betreuungsrechtsreform ein auf sechs Monate begrenztes Ehegattenvertretungsrecht im Gesetz installiert wurde. Nach Ablauf dieser sechs Monate muss allerdings auch für den Gesundheitsbereich eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden.
Erst durch den Gerichtsbeschluss des zuständigen Betreuungsgerichtes wird eine Person zur rechtlichen Betreuerin / zum rechtlichen Betreuer ernannt und ist somit berechtigt, die Betroffenen, im Rahmen der ihnen zugeteilten Aufgabenbereiche, rechtlich zu vertreten.
Die rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer begleiten die Betroffenen und unterstützen sie in schwierigen Lebenssituationen. Sie setzen sich, falls erforderlich, stellvertretend für ihre zu betreuende Person ein. Unterstützung geht hierbei jedoch immer vor Vertretung!
Grundsätzlich kann jede volljährige Person eine ehrenamtliche rechtliche Betreuung übernehmen.