Immer kürzer werdende Liegezeiten in den Krankenhäusern stellen für viele Menschen nach Operationen oder Unfällen ein großes Problem dar: Die Patienten werden sehr früh aus den Kliniken entlassen und benötigen dringend entsprechende Pflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung zu Hause.
Zu den gesundheitlichen Problemen kam das Problem der Lücke der ambulanten Versorgung hinzu. Denn Versicherte standen nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Therapie wie beispielsweise einer Chemotherapie häufig vor dem Problem, einen Bedarf an Pflege und hauswirtschaftlicher Versorgung in den eigenen vier Wänden zu haben, der nicht durch die Krankenversicherung finanziert wurde.
Besonders betroffen waren alleinlebende Personen und ältere Paare, bei denen der Partner aufgrund von Alterseinschränkungen den pflegebedürftigen Partner nicht versorgen konnte. Wenn dann keine Familienangehörigen, Freunde oder Nachbarn Hilfe anbieten konnten, war die Versorgung nicht sichergestellt.
Durch eine Entscheidung im Bundestag ist dieses Problem nun endlich behoben. Die Krankenkassen müssen die ambulante Versorgung zukünftig als Pflichtleistung finanzieren. Dies gilt auch für den Einsatz von Haushaltshilfen, die in solchen Fällen Unterstützung leisten.
Eine weitere Erleichterung für die Betroffenen ist die Möglichkeit, eine Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim in Anspruch zu nehmen, wenn im eigenen Haushalt niemand ist, der Pflege und Grundversorgung sicherstellen kann.