Für verschreibungspflichtige
Arzneimittel und Verbandmittel ist eine Zuzahlung zu leisten, wenn der
Versicherte das 18. Lebensjahr abgeschlossen hat. Die Zuzahlung beträgt 10 %
des Apothekenabgabepreises, mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR. Zuzahlungen
müssen nur bis zu einer Höhe von zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens
beziehungsweise bei chronisch Kranken bis zu einer Höhe von einem Prozent des
Bruttojahreseinkommens geleistet werden. Für Zuzahlungen, die darüber
hinausgehen, kann bei der zuständigen Krankenkasse ein Antrag auf eine
Befreiung gestellt werden.