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Gesetzliche Betreuung
Caritasverband Darmstadt e. V.
Betreuungsverein für den Kreis Bergstraße e. V.
Bensheimer Weg 16
64646 Heppenheim
Tel.: (0 62 52) 99 01 28
Fax: (0 62 52) 99 01 31
Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
erziehungsberatung und alb heppenheim

Gesetzliche Betreuung

Gesetzliche Betreuung - Was ist das?

Jeder Mensch kann im Laufe seines Lebens aus Gesundheits- Unfall- oder Altersgründen unerwartet in die Lage kommen, auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein. Dann stellt sich die Frage nach einem gesetzlichen Betreuer. Die rechtliche Grundlage dafür gibt das Betreuungsgesetz, das Familien-
angehörige und ehrenamtliche Betreuer vorrangig berücksichtigt.
Durch das Betreuungsgesetz vom 01.01.1992 wurde die umfassende Entmündigung Volljähriger abgeschafft. Statt dessen werden durch die gesetzliche Betreuung das Wohl und die Wünsche des Betreuten sowie sein Recht auf Selbstbestimmung in den Vordergrund gestellt.
Eine gesetzliche Betreuung wird eingerichtet, wenn dies notwendig ist, weil eine erwachsene Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann. Dabei muss zunächst festgestellt werden, ob nicht andere Hilfsmöglichkeiten bestehen, insbesondere die Unterstützung durch Familienangehörige, Bekannte oder soziale Dienste. Solche Hilfen sind vorrangig.

Wer ist betroffen?

Eine Betreuung wird durch das Amtsgericht angeordnet, wenn bei der betroffenen Person eine Hilfsbedürftigkeit vorliegt, die auf einer der folgenden Krankheiten oder Behinderungen beruht:
  • Altersverwirrtheit
  • Psychische Erkrankung
  • Geistige oder körperliche Behinderung
Was sind die Aufgaben eines gesetzlichen Betreuers?

Die Aufgaben, die einem Betreuer übertragen werden, sind gerichtlich genau festgelegt.
Die Aufgabenkreise können z. B. sein:
  • Vermögenssorge
  • Sorge für die Gesundheit
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Aufenthaltsbestimmung
Der Betreuer soll den Betreuten partnerschaftlich unterstützen und wenn nötig ihn gesetzlich nach außen vertreten. Der vertrauensvolle und persönliche Kontakt zwischen Betreuer und Betreutem steht im Vordergrund. Der Betreuer unterliegt der Kontrolle des Gerichtes. Die zu betreuende Person verliert nicht ihre Geschäftsfähigkeit.

Was sind die Angebote des Betreuungsvereins?

Wir als Betreuungsverein führen gesetzliche Betreuungen und sind Ansprechpartner bei allen Fragen, die mit dem Betreuungsgesetz oder mit der Führung einer Betreuung zu tun haben. Anliegen unseres Betreuungsvereins ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen. Deshalb möchten wir hilfsbereite Menschen gewinnen und sie befähigen, eine Betreuung zu übernehmen.
  • Wir führen Betreuer in ihre Aufgaben ein
  • leiten sie fachlich in Einzelgesprächen an
  • ermöglichen einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch in Gesprächskreisen
  • bieten gezielte Fortbildungen an
Wir beraten auch über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Hierzu stellen wir umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung.
 
 
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Angebote des Betreuungsverein
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Flyer mit Informtionen zum Betreuungsverein.
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